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Todesfall

Erste Schritte

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen und Entscheidungen, die – wie schmerzlich die persönlichen Empfindungen auch sein mögen – in einer bestimmten Reihenfolge und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu treffen sind. Viele Menschen wissen aber in dieser Ausnahmesituation nicht, was zu tun ist.

Nach Eintritt eines Todesfalles nehmen Sie deshalb bitte so rasch wie möglich unter der Telefonnummer (01) 769 00 00 mit PAX Kontakt auf, wir helfen Ihnen. Sie erreichen uns von 0 bis 24 Uhr!

Tritt ein Sterbefall zuhause ein, kontaktieren Sie bitte unbedingt sofort den Ärztefunkdienst, die Rettung (siehe “wichtige Telefonnummern”) oder Ihren Hausarzt.
WICHTIG: Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden!
Nach der Feststellung des Todes findet die Totenbeschau (ebenfalls durch einen Arzt) statt. Nach der Freigabe durch den Totenbeschauarzt kann die Abholung des Leichnams stattfinden.
Sind Sie sich bezüglich der ersten Schritte nicht sicher, zögern Sie nicht, uns telefonisch zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne zu jeder Uhrzeit.

Tritt ein Sterbefall in einer Institution ein, besteht Ihrerseits kein sofortiger Handlungsbedarf – die ersten Schritte werden durch die Institution eingeleitet. Treten Sie trotzdem möglichst rasch mit uns in Kontakt. Bei einem Beratungsgespräch in einer unserer Filialen besprechen und organisieren wir mit Ihnen die Bestattung.

"Mit den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit davon."
Theodor Fontane
1819–1898

Das heilende Mittel ist Zeit.

Geduld ist gefordert, um loszulassen und Abschied zu nehmen.

Wir begegnen Ihnen in dieser schwierigen Zeit sensibel und bieten beste und professionelle Hilfe, denn die Trauerfeier ist ein bedeutender Schritt des Abschiednehmens.

Wege nach einem Sterbefall

Bei einem Sterbefall müssen neben der Organisation der Bestattung auch einige Abmeldungen getätigt, verschiedene Stellen informiert und Verträge geändert werden. 

Im Zuge der Bestattungsplanung erledigen wir die Beurkundung des Sterbefalls auf dem Standesamt für Sie. 
Mit der Sterbeurkunde können anschließend Ab- und Ummeldungen getätigt werden.

Weitere Informationen und einen Auszug der Stellen, bei denen gegebenenfalls eine Ab- oder Ummeldung benötigt wird, finden Sie hier:

Was ist nach einem Sterbefall zu tun? (wien.gv.at)

Bitte beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. In Ihrem individuellen Fall können auch noch andere Verpflichtungen hinzukommen (z.B. bei Waffenbesitzer*innen, Mitgliedern von Religionsgemeinschaften, Bezug von Kabelfernsehen, etc.).

Wichtige Dokumente

Wenn ein Sterbefall eintritt, ist es besonders wichtig zu wissen, wohin man sich wenden kann.

Unsere Mitarbeiter sind für Sie rund um die Uhr telefonisch erreichbar und veranlassen alle erforderlichen Schritte. 

Jeder Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Diesen zeitintensiven Behördenweg übernehmen wir für Sie!

Hierfür benötigen wir, soweit vorhanden, folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Meldenachweis
  • bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch, bzw. Sterbeurkunde der Ehepartnerin/ des Ehepartners
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • bei AkademikerInnen: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • bei nichtösterreichischen StaatsbürgerInnen: Reisepass

Als flexibles und serviceorientiertes Bestattungsunternehmen ist es für uns selbstverständlich, diesen Behördenweg unentgeltlich zu erledigen. 

Wo wenig Kraft, wo so viel zu tun, da tut ein Partner gut.

Rat & Hilfe

Wir nehmen uns Zeit. Wir helfen Ihnen.

Ist es ein Trost zu hören, dass der Tod Teil des Lebens ist, wenn man einen geliebten Menschen verloren hat?

Nein! Viele können den Verlust nicht fassen, fühlen sich orientierungslos, werden mit heftigen Gefühlen konfrontiert und wissen nicht, wie sie mit allem fertig werden sollen.

Deshalb tut es gut, von der ersten Minute an einen persönlichen Ansprechpartner zu haben.

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